Mit der Teilnahme am Voting erkennt jeder Nutzer diese Teilnahmebedingungen an und erklärt sich damit einverstanden, dass ein Ausschluss oder eine Disqualifikation auf der Voting-Seite öffentlich bekannt gemacht werden kann.
Veranstalter des Votings ist [Name/Firma des Veranstalters].
Die Teilnahme am Voting ist nur im offiziell veröffentlichten Abstimmungszeitraum möglich.
Pro Nutzer ist eine Stimmabgabe alle 30 Minuten zulässig. Mehrfachabstimmungen außerhalb dieses Takts sind unzulässig.
Das Voting dient der fairen Ermittlung eines Publikumsergebnisses. Jede Stimmabgabe muss persönlich und manuell erfolgen. Unzulässig ist jede technische oder künstliche Beeinflussung des Abstimmungssystems.
Der Veranstalter ist berechtigt, Stimmen und Abstimmungsvorgänge technisch zu prüfen, zu protokollieren und auf Unregelmäßigkeiten auszuwerten, soweit dies zur Sicherung eines fairen Votings erforderlich ist.
Bei technischen Auffälligkeiten, erheblichen Unregelmäßigkeiten, Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, Manipulationen oder dem begründeten Verdacht einer unzulässigen Beeinflussung ist der Veranstalter berechtigt:
Ein Ausschluss oder eine Disqualifikation kann auf der Voting-Seite öffentlich bekannt gemacht werden. Mit der Teilnahme am Voting erklären sich Nutzer und Teilnehmer hiermit ausdrücklich einverstanden.
Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage der technischen Auswertung und der internen Prüfung durch das IT-Team des Veranstalters. Maßgeblich ist, ob das Abstimmungsverhalten nach objektiven technischen Kriterien mit einem ordnungsgemäßen und fairen Voting nicht vereinbar ist.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass abgegebene Stimmen gewertet oder veröffentlicht bleiben, wenn ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder ein Missbrauch des Voting-Systems festgestellt wird.
Der Veranstalter behält sich vor, das Voting bei technischen oder rechtlichen Problemen ganz oder teilweise anzupassen, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung anders nicht gewährleistet werden kann.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.