AfD muss Heino Schadenersatz zahlen: Streit um unerlaubte Wahlwerbung beendet
Auslöser des Rechtsstreits war die Landratswahl in der Uckermark im April 2026. AfD-Kandidat Felix Teichner hatte in den sozialen Medien einen Wahlaufruf veröffentlicht, in dem direkt auf Heino Bezug genommen wurde. Darin hieß es unter anderem: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“
Zusätzlich wurde mit dem Spruch „Blau blüht die Uckermark“ auf Heinos bekannten Schlager „Blau blüht der Enzian“ angespielt. Gleichzeitig bezog sich die Formulierung auf die Parteifarbe der AfD. Eine Zustimmung des Sängers für diese politische Werbung lag jedoch nicht vor.
Manager Helmut Werner stellte klar, dass der Sänger nicht den Eindruck erwecken wolle, die AfD oder deren Kandidaten zu unterstützen. Durch die Verwendung seines Namens sei aus Sicht des Managements ein Imageschaden entstanden.
Zunächst beschäftigte sich das Landgericht Neuruppin mit dem Fall. Der AfD-Kreisverband gab dort eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich damit, die beanstandete Werbung künftig nicht mehr zu verwenden.
Damit war der Streit jedoch noch nicht beendet. Da Heino in Österreich lebt, machte der Sänger zusätzlich Schadenersatz vor dem Landesgericht Innsbruck geltend. Gefordert hatte er ursprünglich 30.000 Euro.
Nun haben beide Seiten eine Einigung erzielt. Der AfD-Kreisverband Uckermark zahlt Heino 7.500 Euro Schadenersatz. Sowohl Heinos Manager Helmut Werner als auch eine Gerichtssprecherin bestätigten den Vergleich gegenüber „Bild“. Für Heinos Management ist die Angelegenheit damit abgeschlossen.
Der Fall zeigt, wie deutlich sich Heino gegen eine ungefragte politische Vereinnahmung seines Namens und seiner Musik zur Wehr setzt.
Besonders die Verbindung zwischen seinem berühmten Hit „Blau blüht der Enzian“ und der politischen Botschaft der AfD wollte der Sänger offenbar nicht akzeptieren.
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