Anna-Carina Woitschack gewinnt vor Gericht!

Vor einiger Zeit hat der Kabarettist Christian Keltermann, die Schlagersängerin in seinem Programm als „Schlagermatratze“ bezeichnet. Dies hat Anna-Carina Woitschack nicht auf sich sitzen lassen und ging vor Gericht. Das sogar mit Erfolg.

Das Landgericht Hannover hat Christian Keltermann verboten, sich weiterhin beleidigend über den Schlagerstar zu äußern. Wenn er sich daran nicht hält, muss er ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro zahlen.

Bei dem Verfahren selbst war die Sängerin nicht anwesend. Es kann allerdings noch Berufung eingelegt werden. Keltermann stellt nämlich noch Forderungen: Er verlangt eine Aussprache mit der Gegenseite, ansonsten wolle er Berufung einlegen.

Keltermann selbst bezog sich auf die Satire-Freiheit und sagte: „Wenn wir als Kabarettisten so etwas nicht mehr sagen dürfen, können wir doch gleich unseren Laden dichtmachen.“

Anna-Carina Woitschak äußerte sich vor der Gerichtsverhandlung nur wie folgt: „Als Person des öffentlichen Lebens bin ich es gewohnt, dass über mich immer wieder Unwahrheiten geäußert werden. Da habe ich mir ein dickes Fell angelegt. In diesem Fall waren die Beleidigungen aber so schlimm, dass ich den Vorgang an meinen Anwalt abgegeben habe.“

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