Michael Wendler jetzt offiziell vorbestraft – Urteil rechtskräftig Der Schlagerstar Michael Wendler (bürgerlich: Michael Norberg) ist nun rechtskräftig vorbestraft. Nach

Michael Wendler jetzt offiziell vorbestraft – Urteil rechtskräftig

Der Schlagerstar Michael Wendler (bürgerlich: Michael Norberg) ist nun rechtskräftig vorbestraft. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden: Das Urteil gegen den umstrittenen Sänger ist endgültig – eine Revision wurde abgewiesen. Damit ist der 52-Jährige offiziell vorbestraft.

Der Fall zieht sich bereits seit 2016. Damals hatte Wendler in Zusammenarbeit mit seiner damaligen Ehefrau Claudia Norberg versucht, vor einer drohenden Zwangsvollstreckung Vermögenswerte zu verschieben. Im Fokus standen die Markenrechte an “Wendler” und über 150 Musiktitel, die Norberg ihm überschrieben hatte – zu einem Zeitpunkt, als ihre Firma bereits hochverschuldet war.

Das Problem: Diese Rechte stellen wirtschaftlich verwertbare Werte dar. Durch die Übertragung konnten Gläubiger nicht mehr auf diese zugreifen. Laut Gerichtsurteil wurde das Vermögen des Unternehmens vorsätzlich entzogen – ein klarer Fall von Insolvenzverschleppung und Gläubigerbenachteiligung.

Bereits 2021 begann der erste Prozess – ohne Wendler, der sich zu diesem Zeitpunkt schon in die USA abgesetzt hatte. Das Amtsgericht Dinslaken erließ einen Haftbefehl, da er unentschuldigt fernblieb. Inzwischen war er mit seiner neuen Partnerin Laura Müller in Florida unterwegs, begleitet von Kamerateams der TV-Doku „Goodbye Deutschland“.

Später ließ Wendler sich anwaltlich vertreten. 2023 wurde er schließlich zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt. Claudia Norberg hatte bereits zuvor eine Bewährungsstrafe von einem Jahr akzeptiert.

Wendler ging in Berufung – ohne Erfolg. Auch das Landgericht Duisburg bestätigte im März 2025 das Urteil. Der Sänger setzte daraufhin alles auf eine Revision, um das Urteil noch zu kippen. Doch auch diese Hoffnung wurde enttäuscht: Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Revision ab. Ein Sprecher des Landgerichts Duisburg erklärte gegenüber t-online: „Das Urteil vom 19. März ist seit dem 7. Oktober rechtskräftig.“

Die Verurteilung ist nicht nur ein juristischer Tiefpunkt, sondern auch ein Image-Schaden für den ohnehin umstrittenen Sänger. In Deutschland gilt er nun als vorbestraft, was sich auch auf potenzielle Engagements und Kooperationen auswirken könnte – vor allem in der TV- und Musikbranche.

Ob Wendler damit endgültig seine letzten Brücken nach Deutschland abgebrochen hat, bleibt abzuwarten. Öffentlich geäußert hat sich der Sänger zu der Entscheidung bislang nicht.

© Pusch
#Musik #Schlager #Sänger #MichaelWendler #Schlagermusik #Schlagerstar #Schlagersänger #Gericht #Urteil #Strafe

Ihr Kommentar

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Share:

Senden Sie uns eine Nachricht